Klimaschutz-Förderprogramm
Achtung: Die Förderbausteine "Abmeldung von Verbrennermotor" und "Gebäudeenergiekonzept" wurden dieses Jahr nicht wieder aufgenommen.
PV-Maximalbelegung
Förderantrag Balkonmodul
Solarpartys
(E-)Lastenrad/ (E-) Lastenanhänger
Anmeldung Carsharing Anbieter
E-Motorroller und Motorrad
Bidirektionale Wallbox
In Bearbeitung - Informationen und Anträge zu Förderbaustein voraussichtllich ab Ende Mai.
In Bearbeitung - Informationen und Anträge zu Förderbaustein voraussichtllich ab Ende Mai.
Erstberatung Fassaden-/ Dachbegrünung
Umgestaltung von Schottergärten
Regenwasserspeicher
Einstiegsberatung energetische Sanierung
Nachhaltiges Leben
Bildungs- und Umweltprojekte
Bildungs- und Umweltprojekte
Förderprogramm soll zum Klimaschutzziel beitragen
Der Gemeinderat Denzlingen hat im Februar 2021 das Klimaschutzziel beschlossen, dass die Gemeinde Denzlingen und auf der Gemarkung der Gemeinde bis zum Jahr 2035 bei den Treibhausgasemissionen Klimaneutralität erreicht und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Die von der Kommunalverwaltung direkt verursachten Treibhausgasemissionen liegen bei ca. 3% aller Emissionen in Denzlingen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ihren Teil zum Klimaschutzziel beitragen und auch in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten. Die Gemeinde Denzlingen möchte durch das Klimaschutz-Förderprogramm das persönliche Engagement der Denzlinger und Denzlingerinnen unterstützen und Anreize für klimafreundliche Entscheidungen im persönlichen Alltag leisten.
Der Inhalt der Förderrichtlinie, die verschiedenen Förderbausteine und das Antragsverfahren werden jedes Jahr ausgewertet und entsprechend für eine Neuauflage angepasst. Im ertsen Quartal des Jahres entscheidet der Gemeinderat jeweils über die Fortsetzung des Klimashcutz-Förderprogramms. Erstmalig aufgelegt wurde das Klimaschutz-Förderprogramm im Jahr 2020 und seither jedes Jahr neu aufgelegt.
Der Inhalt der Förderrichtlinie, die verschiedenen Förderbausteine und das Antragsverfahren werden jedes Jahr ausgewertet und entsprechend für eine Neuauflage angepasst. Im ertsen Quartal des Jahres entscheidet der Gemeinderat jeweils über die Fortsetzung des Klimashcutz-Förderprogramms. Erstmalig aufgelegt wurde das Klimaschutz-Förderprogramm im Jahr 2020 und seither jedes Jahr neu aufgelegt.